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Ist Das Tagfahrlicht Pflicht in Deutschland

Ist Das Tagfahrlicht in Deutschland Pflicht

Grundkonzept​

Tagfahrlicht (TFL oder engl. DRL) sind Frontbeleuchtungseinrichtungen, häufig mit LED-Leuchtmitteln. Sie können in den Hauptscheinwerfer integriert oder als separates Designelement am Fahrzeugheck montiert sein. Ihr Hauptzweck besteht nicht darin, dem Fahrer die Straße auszuleuchten, sondern vielmehr darin, die Sichtbarkeit des Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer (wie Fußgänger, Radfahrer, andere Fahrer) bei guten Tageslichtverhältnissen deutlich zu erhöhen und so Unfällen vorzubeugen. Das Design des Tagfahrlichts variiert erheblich zwischen den Herstellern. Ist Das Tagfahrlicht Pflicht in Deutschland?Dieser Artikel gibt die Antwort.

​Leistung & Energieeffizienz​


Tagfahrlicht ist zwar oft etwas heller als die gesetzlichen Blendgrenzwerte, verbraucht aber deutlich weniger Energie als das Abblendlicht (Hauptscheinwerfer), da die Lichtleistung viel niedriger ist. Obwohl das Design eine leichte Blendkomponente zur Verbesserung der Sichtbarkeit aufweisen kann, wird dessen Intensität normalerweise in akzeptablen Grenzen gehalten. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der ADAC die Nutzung von Tagfahrlicht.

​Vorschriften in Deutschland​

  • ​Einbauvorschrift:​Tagfahrlicht Pflicht für alle neuen seit 2011 ​​gesetzlich vorgeschrieben​​ (Regelausstattung).
  • ​Betriebspflicht:​​ Wichtig: In Deutschland sind Fahrer ​​nicht verpflichtet​​, das Tagfahrlicht (oder Abblendlicht) tagsüber einzuschalten.
  • ​Ausnahme für Motorräder:​​ Für Motorräder schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, dass während der Fahrt am Tag Abblendlicht oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein muss.

​Funktionsweise & Bedienung​


Das Tagfahrlicht schaltet sich typischerweise automatisch ein, sobald das Fahrzeug gestartet wird. Wenn der Fahrer manuell das Hauptlicht (z. B. Abblendlicht oder Standlicht) einschaltet, schaltet sich das Tagfahrlicht automatisch aus (oder wird entsprechend dem Design gedimmt). Ein spezifisches Kontrolllicht für das Tagfahrlicht gibt es auf dem Armaturenbrett in der Regel nicht.

​Unterschiede zu anderen Lichtern​

  • ​Abblendlicht:​​ Gesetzlich ​​vorgeschrieben​​ bei „Dämmerung, Dunkelheit oder eingeschränkter Sicht (z. B. Regen, Nebel, Schneefall)“. Hier geht es nicht nur darum, gesehen zu werden, sondern auch darum, die Fahrbahn selbst zu beleuchten. Bei Dunst oder leicht eingeschränkter Sicht kann Tagfahrlicht für entgegenkommende Fahrzeuge blendender wirken als Abblendlicht.
  • ​Hinweis:​​ Verlassen Sie sich nicht vollständig auf die automatische Lichtautomatik (Auto-Light). Bei leicht eingeschränkter Sicht tagsüber (z. B. leichter Nebel, Dunst) kann das System zu langsam reagieren oder ausfallen. Es wird empfohlen, in solchen Situationen das Abblendlicht manuell einzuschalten.
  • ​Nebelscheinwerfer:​​ Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblich eingeschränkter Sicht (z. B. dichter Nebel, starker Schneefall) und ​​nur in Kombination​​ mit Abblendlicht oder Standlicht verwendet werden. Technisch gesehen sind sie kein Ersatz für Tagfahrlicht. Ihr Lichtkegel ist nach unten gerichtet, um die Fahrbahn unmittelbar vor dem Fahrzeug auszuleuchten, während Tagfahrlicht eher leicht ansteigend mit leichter Blendwirkung konzipiert ist, um das Fahrzeug selbst auffällig zu machen. Manchmal werden die Original-Nebelscheinwerfer durch Kombi-Einheiten ersetzt, die sowohl Nebelscheinwerfer- als auch Tagfahrlicht-Funktionen integrieren.

​Globale Rechtsunterschiede​


Während Deutschland keine Taglichtpflicht vorschreibt, unterscheiden sich die Vorschriften in anderen Ländern stark:

  • In einigen Ländern (z. B. Skandinavien, einige osteuropäische Länder) besteht eine ​​Pflicht​​, tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
  • In anderen Ländern (z. B. Italien) ist die Verwendung von Tagfahrlicht erlaubt oder vorgeschrieben (in manchen Fällen ist auch Abblendlicht erlaubt).
  • Wiederum andere Länder (z. B. Österreich) haben keine eindeutigen Vorschriften zur Pflicht der Lichtnutzung am Tag.

​Wartung & Nachrüstung​

  • ​Defekt & Hauptuntersuchung (HU):​​ Ist das werkseitig verbaute Tagfahrlicht defekt oder beschädigt, wird dies bei der periodischen technischen Fahrzeugprüfung (wie der TÜV in Deutschland) als ​​“erheblicher Mangel“​​ gewertet und muss innerhalb der Frist repariert oder ersetzt werden.
  • ​Nachrüstung:​​ Tagfahrlicht kann nachgerüstet werden; es sind spezielle Nachrüst-Kits oder universelle Bausätze erhältlich. Diese Bausätze ​​müssen​​ den Anforderungen der UN/ECE-Regelung Nr. 87 (R87) entsprechen, um verkehrsrechtlich zugelassen zu sein. Zusätzlich muss die Installation sicherstellen, dass sich das Tagfahrlicht automatisch ausschaltet (oder abdimmt), wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Der Preis für Nachrüst-Kits beginnt bei ca. 30 Euro.

​Zum Thema Heckbeleuchtung​


Es gibt keine Vorschriften, die die Kombination von Tagfahrlicht mit aktiviertem Rücklicht verbieten (d.h. Rücklicht leuchtet auch, wenn TFL aktiv ist). Einige Hersteller ermöglichen diese Option sogar. Der Hauptzweck des Tagfahrlichts bleibt jedoch die Verbesserung der Sichtbarkeit des Fahrzeugs von ​​vorn und schräg vorne​​ bei gutem Licht.

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